Der AGUM e.V.

An eine rechtskonforme Organisation des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes werden erhebliche Anforderungen gestellt. Gerade in Einrichtungen mit Lehr- und Forschungs-Charakter (Universitäten, Hochschulen) kann die Einhaltung der rechtlichen Erfordernisse scheinbar in Widerspruch zur Entwicklung fortschrittlicher Technologien und Verfahren stehen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, die über die gewerblichen Standardlösungen hinausgehen. 

Im Jahr 2009 haben daher Hochschulen aus Nordrhein-Westfalen den AGUM e.V. ins Leben gerufen. Seine Zielstellung ist, Universitäten, Hochschulen und weitere Einrichtungen mit Hilfe des eigenen Managementsystems (AGU-Managementsystem) maßgeschneiderte und praxisgerechte Unterstützung bei der Umsetzung von rechtlichen Forderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes zur Verfügung zu stellen. 

Wenn sie Interesse an einer Mitgliedschaft im AGUM e.V. haben, wenden sie sich an die Geschäftsführung.

Vereinsinterne Dokumente

Regelungen zum Schutz von Daten

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Da Mitglieder die Möglichkeit haben, personenbezogene Daten in ihre AGUM-Systeme einzupflegen, ist der AGUM e. V. verpflichtet, die Vorgaben von Art. 28 DSGVO einzuhalten, da es sich um eine Auftragsverarbeitung handelt. Es ist aus diesem Grund erforderlich, dass zwischen Mitglied und AGUM e.V. ein Vertrag zur Auftragsdatenverwaltung geschlossen wird.

Einige Punkte, die im Vertrag zur Auftragsverarbeitung geregelt sind, liegen nicht in der Verfügungsgewalt des AGUM e.V., sondern in der des Serverproviders. Hierzu hat der AGUM e.V. mit dem Serverprovider einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Der Provider wiederum lässt seinen Datenschutz regelmäßig durch einen Dritten überprüfen (s. allgemeine Information unseres Vertragspartners, Stichwort "Broschüre Sicherheit und Datenschutz").

Die Mitglieder stellen selber personenbezogene Daten in das AGU-Managementsystem ein, daher sollten sie vor Nutzung des AGU-Managementsystems den Kontakt mit ihrem Datenschutzbeauftragten und ggf. Personalrat suchen, um zu klären, welche Maßnahmen seitens des Mitgliedes/Nutzers zu treffen sind. Dies betrifft auch die spätere Nutzung der optionalen Möglichkeiten, wie z. B. Gefährdungsbeurteilung.

Regelungen gegenüber Dritten

Sollte ein Mitglied einem Dritten (z.B. externe sicherheitstechnische Betreuung) Zugriff auf das AGUM-System geben, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen Mitglied und dem Dritten. Dem AGUM e.V. ist diese Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Vor Abschluss dieser Vereinbarung ist die Geschäftsführung des AGUM e.V. zu kontaktieren.

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